***UPDATE Hygienekonzept August 2021***

Hygienekonzept der Eishockey Jugend Kassel e.V. zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie

Stand: 20.08.2021

Das Hygienekonzept richtet sich nach der aktuell gültigen Vorgaben der Coronaschutzverordnung des Landes Hessen, der Bundesregierung sowie den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und den Leitplanken des DOSB sowie den Vorgaben des Landesportbundes Hessen.

Es zielt insbesondere darauf ab, alle Personen gegen eine Ansteckung zu schützen, und die Weiterverbreitung von COVID-Erregern zu verhindern.

Dieses Konzept gilt für alle Trainingsstätten, die von der Eishockey Jugend Kassel e. V. genutzt werden und sich im Innenbereich befinden! Die Inzidenz des jeweiligen Landkreises ist maßgeblich für die Anwendung der Regelungen.

Den Anweisungen und Regelungen des jeweiligen Hallenbetreibers ist Folge zu leisten.

Jedes Mitglied, Trainer, Mannschaftsleiter, Betreuer, Elternteil, Spieler wird entsprechend geschult und auf die Pflicht, sich an diese verbindlichen Regeln zu halten hingewiesen. Verstöße jeglicher Art werden einen sofortigen Ausschluss vom Trainings- und Spielbetrieb zur Folge haben!

Allgemeingültige Regeln:

Personen, die im persönlichen Umfeld einen Covid-19 Fall oder auch Verdachtsverfall haben,

oder typische Symptome für eine COVID-19 Erkrankung haben, dürfen nicht am Training teilnehmen.

1. Die Empfehlungen des RKI zur Hygiene sind zu beachten: Handhygiene, medizinischer Mund-Nasen-Schutz, Nies- und Hustenetikette.

2. Die Hände sind vor Betreten der Einrichtung und zwischendurch regelmäßig zu desinfizieren. Entsprechende Desinfektionsspender werden bereitgestellt.

3. In geschlossenen Räumen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich, dies gilt auch im Freien, wenn die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Die Maskenpflicht gilt nicht auf dem Eis und nicht für Kinder unter 6 Jahren.

4. Die Räumlichkeiten sind regelmäßig zu Lüften und die Flächen werden regelmäßig desinfiziert.

5. Jeder Besucher ist verpflichtet seine Kontaktdaten für eine mögliche Nachverfolgung zur Verfügung zu stellen. Die Erfassung erfolgt per Luca-App. Sollte die Nutzung der Luca-App nicht möglich sein, ist eine Mitteilung an den zuständigen Betreuer vor Ort erforderlich. Trainingsteilnehmer werden über die Spieler-Plus-App registriert. Laufschulteilnehmer über die Anmeldung per Mail.

6. Die Zulassung zur Trainingsstätte erfolgt mit einer Personenbegrenzung. Sollte ersichtlich sein, dass die Abstände und Regeln nicht eingehalten werden können, bzw. die gültigen Höchstwerte überschritten werden, werden die Zutrittsrechte eingeschränkt.

Bei einer Inzidenz von über 35 im jeweiligen Landkreis der Trainings-/Spielstätte sind entweder eine Bescheinigung über eine vollständige Impfimmunisierung, ein Genesenennachweis, oder ein negativer Test eines anerkannten Testzentrums, der nicht älter als 24 Stunden alt sein darf, vorzulegen.

Für sportausübende Trainingsteilnehmer können je nach Landkreis bzw. Verbandsvorgaben andere Regelungen bestehen, die dann entsprechend angepasst werden. Die Pflicht zur Vorlage eines Negativnachweises gilt grundsätzlich nicht für Kinder unter 6 Jahren.

Bitte informieren Sie sich jeweils über die tagesaktuell gültigen Regelungen.

Wir danken für Ihre Mithilfe!

Das Team der Eishockey Jugend Kassel e.V.

Hygienekonzept der Eishockey Jugend Kassel e.V. zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie

Stand: 20.08.2021

Das Hygienekonzept richtet sich nach der aktuell gültigen Vorgaben der Coronaschutzverordnung des Landes Hessen, der Bundesregierung sowie den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und den Leitplanken des DOSB sowie den Vorgaben des Landesportbundes Hessen.

Es zielt insbesondere darauf ab, alle Personen gegen eine Ansteckung zu schützen, und die Weiterverbreitung von COVID-Erregern zu verhindern.

Dieses Konzept gilt für alle Trainingsstätten, die von der Eishockey Jugend Kassel e. V. genutzt werden und sich im Innenbereich befinden! Die Inzidenz des jeweiligen Landkreises ist maßgeblich für die Anwendung der Regelungen.

Den Anweisungen und Regelungen des jeweiligen Hallenbetreibers ist Folge zu leisten.

Jedes Mitglied, Trainer, Mannschaftsleiter, Betreuer, Elternteil, Spieler wird entsprechend geschult und auf die Pflicht, sich an diese verbindlichen Regeln zu halten hingewiesen. Verstöße jeglicher Art werden einen sofortigen Ausschluss vom Trainings- und Spielbetrieb zur Folge haben!

Allgemeingültige Regeln:

Personen, die im persönlichen Umfeld einen Covid-19 Fall oder auch Verdachtsverfall haben,

oder typische Symptome für eine COVID-19 Erkrankung haben, dürfen nicht am Training teilnehmen.

1. Die Empfehlungen des RKI zur Hygiene sind zu beachten: Handhygiene, medizinischer Mund-Nasen-Schutz, Nies- und Hustenetikette.

2. Die Hände sind vor Betreten der Einrichtung und zwischendurch regelmäßig zu desinfizieren. Entsprechende Desinfektionsspender werden bereitgestellt.

3. In geschlossenen Räumen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich, dies gilt auch im Freien, wenn die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Die Maskenpflicht gilt nicht auf dem Eis und nicht für Kinder unter 6 Jahren.

4. Die Räumlichkeiten sind regelmäßig zu Lüften und die Flächen werden regelmäßig desinfiziert.

5. Jeder Besucher ist verpflichtet seine Kontaktdaten für eine mögliche Nachverfolgung zur Verfügung zu stellen. Die Erfassung erfolgt per Luca-App. Sollte die Nutzung der Luca-App nicht möglich sein, ist eine Mitteilung an den zuständigen Betreuer vor Ort erforderlich. Trainingsteilnehmer werden über die Spieler-Plus-App registriert. Laufschulteilnehmer über die Anmeldung per Mail.

6. Die Zulassung zur Trainingsstätte erfolgt mit einer Personenbegrenzung. Sollte ersichtlich sein, dass die Abstände und Regeln nicht eingehalten werden können, bzw. die gültigen Höchstwerte überschritten werden, werden die Zutrittsrechte eingeschränkt.

Bei einer Inzidenz von über 35 im jeweiligen Landkreis der Trainings-/Spielstätte sind entweder eine Bescheinigung über eine vollständige Impfimmunisierung, ein Genesenennachweis, oder ein negativer Test eines anerkannten Testzentrums, der nicht älter als 24 Stunden alt sein darf, vorzulegen.

Für sportausübende Trainingsteilnehmer können je nach Landkreis bzw. Verbandsvorgaben andere Regelungen bestehen, die dann entsprechend angepasst werden. Die Pflicht zur Vorlage eines Negativnachweises gilt grundsätzlich nicht für Kinder unter 6 Jahren.

Bitte informieren Sie sich jeweils über die tagesaktuell gültigen Regelungen.

Wir danken für Ihre Mithilfe!

Das Team der Eishockey Jugend Kassel e.V.